Moin-Moin, hier ist die Sturmmöwe
Wenn Sie ein behagliches Nest auf der Nordseeinsel Amrum suchen, dann sind Sie bei uns genau richtig.
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Es stehen einige individuelle Nester in den unterschiedlichsten Größen und Ausstattungen zu Ihrer Verfügung.
Ob Einzelzimmer, Doppelzimmer oder Ferienwohnung, alle Nester sind bezugsfertig für Sie hergerichtet.
Wenn Sie möchten, auch mit Futterversorgung in Form von einem reichhaltigen Frühstück.
Insel Infos & Veranstaltungen
ComputerService, Laptop Reparatur, WLAN
Wattwandern R.Boyens
Wattwanderung A.Herber
Wattlauf D. Blome
Ausflugsfahrten durchs Wattenmeer
Geschäftsbedingungen Vermietungsgewerbe
Geschäftsbedingungen im Vermietungsgewerbe
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer oder die gemietete Wohneinheit (Unterkunftsart) bestellt und zugesagt oder - falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war - bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 17 Uhr und endet am Abreisetag um 10 Uhr.
3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Für Gastaufnahmeverträge gelten die Bestimmungen des Mietrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches. Nach § 552 BGB wird der Mieter nicht dadurch von der Entrichtung des vereinbarten Mietzinses befreit, wenn er aus in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe sind alle Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen, wie z.B. Urlaubssperre, Krankheit, Tod, usw. oder solche, die der Gastwirt bzw. Vermieter nicht zu vertreten hat, wie z.B. schlechtes Wetter. Abbestellfristen für gemietete Hotelzimmer, Appartement, Wohnungen oder andere Unterkünfte sieht der Gesetzgeber nicht vor.
5. Der Gastwirt bzw. der Vermieter ist gehalten, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, das betreffende Zimmer oder die sonstige Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten.
6. Der Gastwirt oder Vermieter ist gehalten, die ersparten Aufwendungen, wie z.B. Bettwäsche, abzusetzen. In der Rechtsprechung haben sich hierfür folgende Erfahrungssätze als Durchschnittswerte ergeben:
Übernachtung............................................. 10%
Übernachtung/Frühstück............................. 20%
Halbpension................................................ 30%
Vollpension................................................. 40%
7. Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz des Beherbergungsbetriebes. Gerichtsstand ist das Amtsgericht in Niebüll, bei höheren Streitwerten das Landgericht in Flensburg.
Reiseversicherung
Wir empfehlen dringend den Abschluß einer
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Kontakt & Buchungen
INTERESSE? dann mal los, aber möglichst nicht per Flaschenpost, denn das dauert zu lange. Wie sagt man so schön:
Nur der frühe Vogel fängt den Wurm!
Pension Sturmmöwe
Marret Dethlefsen
Nei Stich 15
25946 Norddorf auf Amrum
Tel: 04682 - 578
Fax: 04682 - 96850
eMail: info(äd)pension-sturmmoewe.de